NIV-Kontrolle beim Hausverkauf: Was Verkäufer und Käufer wissen müssen

NIV-Kontrolle und Immobilienverkauf

In der Schweiz gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, beim Hausverkauf eine spezifische NIV-Kontrolle durchzuführen. Die Kontrolle folgt einer 20-jährigen Periodizität.

Dennoch hat der Verkäufer eine Offenbarungspflicht für bekannte Mängel (Art. 197 OR).

Was der Verkäufer tun sollte

1. Letzten SiNa vorlegen 2. Korrigierte Schema-II-Mängel nachweisen 3. Nächste Fälligkeit kennen

Was der Käufer fragen sollte

  • • Letzter SiNa (Datum, Mängel, Behebung)
  • • Seit der letzten Kontrolle durchgeführte Elektroarbeiten
  • • Datum der nächsten Kontrollfälligkeit
  • FAQ

    Kann der Käufer eine NIV-Kontrolle vor der Unterzeichnung verlangen?+

    Ja. Der Käufer kann den Kauf von einer NIV-Kontrolle und der Behebung aller Schema-II/III-Mängel abhängig machen.

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