NIV-Kontrolle beim Hausverkauf: Was Verkäufer und Käufer wissen müssen
NIV-Kontrolle und Immobilienverkauf
In der Schweiz gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, beim Hausverkauf eine spezifische NIV-Kontrolle durchzuführen. Die Kontrolle folgt einer 20-jährigen Periodizität.
Dennoch hat der Verkäufer eine Offenbarungspflicht für bekannte Mängel (Art. 197 OR).
Was der Verkäufer tun sollte
1. Letzten SiNa vorlegen 2. Korrigierte Schema-II-Mängel nachweisen 3. Nächste Fälligkeit kennen
Was der Käufer fragen sollte
FAQ
Kann der Käufer eine NIV-Kontrolle vor der Unterzeichnung verlangen?+
Ja. Der Käufer kann den Kauf von einer NIV-Kontrolle und der Behebung aller Schema-II/III-Mängel abhängig machen.