Ist die NIV-Elektrokontrolle in der Schweiz wirklich obligatorisch? Vollständige Rechtsantwort

Ist die NIV-Elektrokontrolle obligatorisch?

Direkte Antwort: Ja, absolut.

NIV Art. 36 schreibt eine periodische Pflichtprüfung für alle Niederspannungsinstallationen in der Schweiz vor, ohne Ausnahme.

Was sagt NIV Art. 36 genau?

Artikel 36 NIV bestimmt, dass "elektrische Installationen regelmäßig von einem unabhängigen Kontrollorgan zu kontrollieren sind". Die Kontrollfristen variieren je nach Anlagentyp:

  • 20 Jahre für Wohngebäude (Häuser, Wohnungen)
  • 10 Jahre für Büros und Gewerbe
  • 5 Jahre für Hotels, Kinos, Industrie
  • Wen betrifft es?

    Jeden Eigentümer einer Elektroinstallation in der Schweiz:

  • • Eigentümer von Einfamilienhäusern
  • • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • • Stockwerkeigentümer
  • • Eigentümer von Gewerberäumen
  • • Eigentümer von Industrieanlagen
  • Folgen bei Nichtbeachtung

    1. Zivilrechtliche Haftung: volle Verantwortung für Schäden durch defekte Anlage 2. Strafrechtliche Haftung: bei Verletzten oder Todesopfern mögliche Strafverfolgung 3. Versicherungsverweigerung: Gebäudeversicherung kann Entschädigung verweigern 4. ESTI-Meldung: Der VNB kann Sie beim ESTI melden

    FAQ

    Gibt es Ausnahmen von der NIV-Pflicht?+

    Nein. Alle Niederspannungsinstallationen in der Schweiz unterliegen der NIV ohne Ausnahme.

    Ist die NIV-Kontrolle auch bei neuen Installationen Pflicht?+

    Ja. Für neue Anlagen ist eine Abnahmekontrolle (Art. 35) innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme obligatorisch, wenn die Kontrollperiode unter 20 Jahren liegt.

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