NIV-Kontrolle im Mietgebäude: Wer zahlt, wer ist verantwortlich?

Die Grundregel: Der Eigentümer ist verantwortlich

In der Schweiz liegt die Verantwortung für die NIV-Kontrolle immer beim Eigentümer der Elektroinstallation. In Mietgebäuden bedeutet das der Gebäudeeigentümer.

Verantwortungstabelle

| Bereich | Verantwortlicher | Mieter betroffen | |---------|-----------------|-----------------| | Wohnung | Gebäudeeigentümer | Muss Zutritt gewähren | | Gemeinschaftsräume | Gebäudeeigentümer | Nein | | Geschäftsräume | Gebäudeeigentümer | Kann delegiert werden |

Pflichten des Mieters

Der Mieter muss den Zutritt zur Inspektion gewähren und den Eigentümer über bekannte Mängel informieren.

FAQ

Wer zahlt die NIV-Kontrolle im Mietgebäude?+

Immer der Eigentümer. Die Kontrolle ist eine Eigentümerpflicht wie die Wartung der Heizung.

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