NIV-Kontrolle im Mietgebäude: Wer zahlt, wer ist verantwortlich?
Die Grundregel: Der Eigentümer ist verantwortlich
In der Schweiz liegt die Verantwortung für die NIV-Kontrolle immer beim Eigentümer der Elektroinstallation. In Mietgebäuden bedeutet das der Gebäudeeigentümer.
Verantwortungstabelle
| Bereich | Verantwortlicher | Mieter betroffen | |---------|-----------------|-----------------| | Wohnung | Gebäudeeigentümer | Muss Zutritt gewähren | | Gemeinschaftsräume | Gebäudeeigentümer | Nein | | Geschäftsräume | Gebäudeeigentümer | Kann delegiert werden |
Pflichten des Mieters
Der Mieter muss den Zutritt zur Inspektion gewähren und den Eigentümer über bekannte Mängel informieren.
FAQ
Wer zahlt die NIV-Kontrolle im Mietgebäude?+
Immer der Eigentümer. Die Kontrolle ist eine Eigentümerpflicht wie die Wartung der Heizung.