NIV-Kontrolle für Ladestationen: Pflichten und vollständiges Verfahren

Ladestationen: vollwertige Elektroinstallationen

Mit über 200'000 Elektrofahrzeugen in der Schweiz boomt die Installation privater Ladestationen. Jede Installation ist nach NIV Art. 36 kontrollpflichtig.

Besondere Risiken von Ladestationen

Hohe Leistung

Eine 11-kW-Station entspricht dem Verbrauch von zehn Elektroherd. Die Schutzeinrichtungen müssen entsprechend dimensioniert sein.

Brandrisiko

  • • 60% der Brände in EV-Parkings entstehen beim Laden
  • • Ein unterdimenioniertes Kabel kann einen Brand verursachen
  • • Typ-B-Differentialschutz ist Pflicht
  • Was geprüft wird

    1. Dedizierter Unterbrecher (korrekte Dimensionierung) 2. Kabelquerschnitt (min. 2.5 mm² für 11 kW, 6 mm² für 22 kW) 3. Typ-B-Differentialschutz 4. Erdung und Potentialausgleich 5. Aktuelle Elektropläne

    FAQ

    Brauche ich eine NIV-Kontrolle für eine einfache verstärkte Steckdose?+

    Ja. Jede spezifisch für das Laden installierte Steckdose gilt als Elektroinstallation und muss kontrolliert werden.

    Kostenlose NIV-Offerte anfordern

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